Fragen und Antworten

Was muss ich zur Vorstellung in der Praxis mitbringen?

Termin Erstvorstellung

  • elektronische Gesundheitskarte, ggf. Befreiungsausweis der Krankenkasse
  • behandlungsrelevante Vorbefunde (z.B. Krankenhausentlassungsberichte, Facharztberichte)
  • Impfausweis
  • ausgefüllter Anamnesebogen (hier klicken) und Datenschutz (hier klicken)

Termin Check up

  • elektronische Gesundheitskarte, ggf. Befreiungsausweis der Krankenkasse
  • Impfausweis
  • Urinbecher u/o Stuhltest (wird von den Schwestern in der Praxis ausgegeben)

Vorstellung in der Akutsprechstunde

  • elektronische Gesundheitskarte, ggf. Befreiungsausweis der Krankenkasse
  • bei Wunden/Verletzungen den Impfausweis zur Überprüfung des Impfstatus
  • bei Vorstellung nach Krankenhausbehandlung den Entlassungsbericht Vorstellung für Rezepte u/o Überweisungen
  • elektronische Gesundheitskarte, ggf. Befreiungsausweis der Krankenkasse
  • ausgefülltes Rezeptwunsch-Formular

Gerne können Sie uns Rezept- und Überweisungswünsche auch telefonisch durchgeben, Wünsche per ausgefülltem Formular in den Briefkasten werfen oder das Bestellformular auf der Homepage nutzen.

Wie erfolgt die Behandlungsreihenfolge in der Sprechstunde?

Wir sind stets bemüht die vergebenen Bestellzeiten einzuhalten. Dennoch behandeln wir nach medizinischer Notwendigkeit, sodass Patienten, die nach Ihnen kamen, eventuell vor Ihnen behandelt werden. Bitte haben Sie Verständnis und bringen Sie die notwendige Geduld auf.

DMP (Disease Management Programme)

Disease-Management-Programme (DMP) sind Behandlungsprogramme für Menschen mit chronischen Erkrankungen. Deshalb werden sie auch „Chroniker-Programme“ genannt.

Die Programme beruhen auf dem aktuellen Forschungsstand und sollen eine hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten mit dieser Erkrankung sicherstellen. Sie beinhalten zum Beispiel eine gute Abstimmung unterschiedlicher Behandlungen, regelmäßige Verlaufskontrollen, aber auch die Beratung und Schulung der Betroffenen im Umgang mit ihrer Krankheit.

Derzeit bieten wir in unserer Praxis Programme für Menschen mit den folgenden chronischen Erkrankungen an:

Die Teilnahme an diesem Vorsorgeprogramm ist freiwillig und geschieht mit Ihrem Einverständnis.

HZV (Hausarztzentrierte Versorgung)

HZV steht für Hausarztzentrierte Versorgung und ist ein Programm der Krankenkassen, bei dem Sie Ihren Hausarzt als erste Anlaufstelle für alle Gesundheitsfragen wählen, der Sie dann an Fachärzte überweist und die Behandlung koordiniert. Diese Art der Versorgung verbessert die medizinische Betreuung, vermeidet Doppeluntersuchungen und soll die Effizienz im Gesundheitswesen steigern. Die Teilnahme ist freiwillig und für Patienten kostenlos, mit der Möglichkeit, die Teilnahme auch wieder zu beenden.

Bei Interesse sprechen sie uns bitte aktiv darauf an.

eServices

eRezepte

Das E-Rezept ist die elektronische, digitale Version des herkömmlichen Papierrezepts und seit dem 1. Januar 2024 für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland verbindlich. Ärztinnen und Ärzte erstellen Rezepte fälschungssicher in der Telematikinfrastruktur, die Patientinnen und Patienten können diese dann über die kostenlose E-Rezept-App auf dem Smartphone, mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) oder durch einen Papierausdruck in der Apotheke einlösen. Der QR-Code auf dem Smartphone oder Ausdruck enthält alle Verordnungsdaten, die in der Apotheke gescannt und ausgelesen werden, um die Medikamente auszugeben.

eAU

Die eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) ist die digitale Form der herkömmlichen Krankschreibung. Seit 2022 senden Ärzte die eAU elektronisch an die Krankenkassen, und seit 2023 können Arbeitgeber diese Daten elektronisch bei der Krankenkasse abrufen.Dadurch entfällt die Pflicht für Arbeitnehmer, eine Papierbescheinigung beim Arbeitgeber einzureichen.

ePA

Die ePA (Elektronische Patientenakte) ist eine digitale Gesundheitsakte, die alle medizinischen Informationen einer Person sicher speichert, wie z.B. Arztbriefe, Befunde, Diagnosen und Medikamente, und die nur der Patient oder die Patientin kontrolliert. Die Nutzung ist freiwillig und kostenlos, wobei Patient:innen selbst entscheiden, welche Daten sie in der ePA speichern und wer darauf zugreifen darf. Vorteile sind eine bessere und sicherere Behandlung, vermiedene Doppeluntersuchungen und ein schnellerer Informationsaustausch zwischen Ärzt:innen und dem medizinischen Personal.

Telefonische Krankschreibung

Bei leichten Erkrankungen (z.B. grippaler Infekt, Magen-Darm-Erkrankung) uns bekannter Patienten ist eine telefonische Krankschreibung für maximal 5 Tage möglich. Wir stellen hierfür am Telefon Fragen zu den Beschwerden und entscheiden dann, ob die Krankschreibung telefonisch erfolgen kann oder doch eine Untersuchung in der Praxis nötig ist.